Während erst kürzlich neun Christen im Iran freigesprochen wurden, hat Nasser Navard Gol-Tapeh gerade erfahren, dass seine zehnjährige Haftstrafe nicht noch einmal überdacht wird. Am Morgen des 1. März teilte das Oberste Gericht seiner Familie mit, dass es seinen Antrag auf Überprüfung des Prozesses ablehnt.
Der Richter hatte seine Entscheidung am 28. Februar getroffen, ohne den Betroffenen zu informieren. Nasser musste darauf bestehen, das Urteil zu erfahren. Dieser 60-jährige iranische Christ ist seit Januar 2018 im Gefängnis. Während seiner Inhaftierung beantragte er dreimal eine Überprüfung seines Prozesses. Vergeblich. Er bat auch darum, auf Bewährung freigelassen zu werden. Sie wurde ihm ebenso verweigert wie die wenigen Ausreisegenehmigungen, die er beantragt hatte.
Nasser war wegen «Handlung gegen die nationale Sicherheit» verurteilt worden; er hatte eine Hauskirche besucht. Diese letzte Abweisung ist ein Schlag für ihn, wie auch für Christen im Allgemeinen. Der Freispruch der neun wegen ähnlicher Anklage verurteilten Konvertiten hätte der Beginn einer langen Reihe von Freisprüchen sein können.
Nassers Anwalt hat angeprangert, was er als Verletzung der Menschenrechte seines Mandanten ansieht – unter anderem mit Hilfe des iranischen Rechts: Artikel 474 der Strafprozessordnung schreibt vor, dass es für dieselbe Art von Anklage nicht zwei verschiedene Strafen geben darf. Er hätte daher ebenfalls freigesprochen werden müssen.
Nasser hatte mehrere offene Briefe an die Behörden seines Landes adressiert. Er hatte sie gefragt, wo persischsprachige Christen legal beten könnten, wenn die Kirchen für sie geschlossen sind. Leider erhielt er außer dieser ungerechten Gerichtsentscheidung keine Antwort.
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