Der Prozess gegen Joseph Shahbazian, einen zu Unrecht verurteilten Christen, fand am Mittwoch, den 24. Mai statt. Das Urteil: Das Berufungsgericht in Teheran reduzierte seine Strafe von zehn Jahren auf zwei Jahre Haft. Dieses Gerichtsurteil ist für Joseph und die gesamte christliche Gemeinschaft im Iran nicht ganz zufriedenstellend.
Bereits Ende Februar hatte der Oberste Gerichtshof in einer Stellungnahme erklärt, dass die Höchststrafe »unangemessen« sei und dass es »keine Beweise« dafür gebe, dass Joseph einen Hauskreis leite. Daher hielten die Richter die Höchststrafe nicht für gerechtfertigt. Doch trotz der neun Monate, die er bereits im Gefängnis ist, bleiben Joseph Shahbazian noch 15 Monate bis zur Ablauf seiner zweijährigen Haftstrafe.
Mansour Borji, Advocacy-Direktor der NGO »Article 18«, freut sich: »Es ist gut, dass sowohl der Oberste Gerichtshof als auch das Berufungsgericht die Höchststrafe für Herrn Shahbazian als ungerechtfertigt und grausam anerkannt haben. Es ist jedoch enttäuschend, dass sie sein Recht als Bürger, seine Religion friedlich und frei auszuüben, nicht anerkannt und verteidigt haben«, bedauert er. Und er fügt hinzu:
»Joseph hat nichts Illegales getan, wofür man zwei Jahre ins Gefängnis gehen sollte.«
Dennoch bleibt er in Haft. Und das ist noch nicht alles: Ihm wird für zwei weitere Jahre die Mitgliedschaft in sozialen und politischen Gruppen untersagt. Nach Verbüßung seiner Strafe wird er in ein internes Exil im Südosten des Iran verbannt. Darüber hinaus ist es ihm zwei Jahre lang untersagt, ins Ausland zu reisen. Dabei ist es ein klar formuliertes Recht, mit anderen Christen zu beten und an Bibelstudien teilzunehmen, das in der Allgemeinen Erklärung der Vereinten Nationen und in den internationalen Texten, die der Iran anerkennt, festgehalten ist. Wenn der iranische Staat sich vor der internationalen Gemeinschaft verpflichtet hat, diese Rechte zu verteidigen, warum wird Joseph dann trotzdem verurteilt?
Die Strafmilderung für Joseph Shahbazian ist ein kleiner Hoffnungsschimmer. Der Fall zeigt jedoch eine besorgniserregende Tendenz im Rechtssystem der Islamischen Republik auf: Christliche Bürger werden hart bestraft, unter anderem mit langfristigen Haftstrafen und Exil. Doch trotz der Berufungsanträge der Angeklagten hielten die Gerichte häufig an ihren ursprünglichen Urteilen fest, ohne ihnen die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Viele der Angeklagten wurden in den letzten Jahren zu unverhältnismäßig hohen Strafen verurteilt, und zwar offensichtlich aus religiösen Gründen. Die ihnen vorgeworfenen Straftaten betreffen hauptsächlich den Besuch von Hauskirchen und den Besitz von christlicher Literatur in ihrem Zuhause.
Wenn Christen freigelassen werden, geschieht dies in der Regel aufgrund von Strafmilderungen oder allgemeinen Begnadigungen. Nicht, weil ihre Unschuld anerkannt würde... Im Fall von Joseph Shahbazian bleibt eine weitere Frage offen: Wenn Konvertiten nicht in die Kirche gehen oder sich in Hausgemeinden versammeln dürfen, wo können sie sich dann legal treffen, um Gottesdienst zu feiern?
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