Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 beschreibt in Artikel 18 die Gedanken-, Gewissens-, und Religionsfreiheit als ein zentrales Menschenrecht. Entsprechend wurde die Verfolgung von Menschen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses in internationalen menschenrechtlichen Vereinbarungen stets als berechtigter Flucht- und Asylgrund anerkannt. Eine einheitliche Definition von religiöser Verfolgung konnte allerdings nicht erreicht werden.
Wie definiert Open Doors Christenverfolgung?
Open Doors vertritt eine an der Bibel orientierte und breite Definition von Christenverfolgung. Gemäß den Worten Jesu müssen seine Nachfolger damit rechnen, dass ihr Bekenntnis zu ihm auch Ablehnung und Feindseligkeit auslösen wird (vgl. Joh 15,20:
»Der Knecht ist nicht größer als sein Herr. Haben sie mich verfolgt, so werden sie auch euch verfolgen; haben sie mein Wort gehalten, so werden sie eures auch halten.«).
Verfolgung von Christen ist für Open Doors demgemäß »jede Feindseligkeit, die Christen von Seiten der Welt als Folge ihrer Identifikation mit Jesus Christus erfahren«.
Eine ähnliche Definition gibt der Experte Christof Sauer vom Internationalen Institut für Religionsfreiheit (IIRF). Nach ihm ist Verfolgung »jegliche ungerechte Handlung unterschiedlichen Grades von
Feindseligkeit, mit einem oder mehreren Beweggründen, gegenüber einer bestimmten Einzelperson oder einer bestimmten Gruppe von Menschen, die Schaden unterschiedlicher Intensität anrichtet, wie er aus dem Blickwinkel des Opfers wahrgenommen wird«.
Christen werden verfolgt. Obwohl wenig thematisiert, ist das ein äußerst aktuelles und brisantes Thema. Denn Open Doors schätzt, dass weltweit jeder siebente Christ wegen seines Glaubens verfolgt oder diskriminiert wird. Diese Tatsache zeigt schmerzlich auf, dass die Verfolgung von Christen ein globales Problem in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte ist. Eigentlich sollte jeder Mensch, egal wo sie oder er lebt, in der Lage sein, frei nach den Werten der eigenen Religion ihrer oder seiner Wahl leben können, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt ist. Der Weltverfolgungsindex belegt jedoch, dass es nach wie vor in vielen Ländern zu schwerwiegenden Verletzungen dieses Rechts kommt.
Religionsfreiheit ist ein allgemeines Menschenrecht
Als unveräußerliches und universelles Recht leitet sie sich aus der Menschenwürde jedes Einzelnen ab und kann niemandem rechtmäßig vorenthalten werden. Sie beinhaltet:
Das Recht auf Religionsfreiheit ist unabhängig von den Gesetzen, Überzeugungen und Bräuchen einer Gesellschaft. Da es jedem Menschen überall auf der Welt zu eigen ist, kann es nicht von einer staatlichen Erlaubnis abhängig gemacht werden, sondern ist präexistent.
Es wird oft der Fehler gemacht, die Verfolgung von Christen nur auf die unmittelbare Verletzung der Religionsfreiheit (Artikel 18 AEMR) zu beschränken. Sie nimmt jedoch viele verschiedene Formen an, die eine ganze Reihe von Grundrechten verletzen: Diskriminierung bei Bildung und Arbeit in Nigeria, Morde in Ägypten, Folterungen in iranischen Gefängnissen, willkürliche Verhaftungen in China, Zwangsverheiratungen in einigen Ländern Zentralasiens…
Ebenso gilt: Wenn Religionsfreiheit eingeschränkt oder vollständig vorenthalten wird, folgen ihr in der Regel die anderen Rechte. Religionsfreiheit steht in wechselseitiger Abhängigkeit mit Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die für jede freie und tolerante Gesellschaft unerlässlich sind. Verfolgung von Christen ist daher oft ein Alarmsignal, das auf das Scheitern oder die autoritäre Richtungsänderung eines Staates hinweist.
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